Im gefängnisinternen «Konzept Video-Überwachung im Regionalgefängnis N.________ vom 23. Juli 2014» wird explizit festgehalten, dass eine dauernde optische Überwachung der Sicherheitszelle durch das Personal aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist (pag. 07 129). Weiter wird darin klar vorgeschrieben, wie die Überwachung der Sicherheitszelle zu erfolgen hat. So muss der für die Loge verantwortliche Mitarbeiter vier bis sechs Mal pro Stunde eine sporadische Sichtkontrolle zu Kontrollzwecken oder bei Bedarf beim Betreten der Sicherheitszelle durch das Personal vornehmen (pag.