32 JVG anruft, geht er fehl. Dieser hält lediglich fest, dass Vollzugseinrichtungen und Transportfahrzeuge mit technischen Geräten zur visuellen Überwachung und Aufzeichnung ausgerüstet werden können und wann eine solche visuelle Überwachung (mit entsprechender Aufzeichnung) überhaupt stattfinden darf. Eine Dauerüberwachung wird nicht erwähnt. Auch den Empfehlungen des Europarates kann diesbezüglich nichts entnommen werden. Im gefängnisinternen «Konzept Video-Überwachung im Regionalgefängnis N._