9 Sicherheitszelle gehen wolle (pag. 06 709, Z. 339). Gemäss Situationsbericht des Gefängnismitarbeiters E.________ habe der Beschwerdeführer auch wiederholt betont, dass er den Brandalarm nicht absichtlich ausgelöst und nur geraucht habe (pag. 07 011). Auf den Videoaufzeichnungen ist ersichtlich, wie sich der Beschwerdeführer kurz nach Verlegung in die Sicherheitszelle Schnittverletzungen zufügt. Daraufhin kehrten die vier Polizeimitarbeitenden in die Sicherheitszelle zurück und legten dem Beschwerdeführer Handschellen an.