Am Nachmittag des 19. Mai 2021 wurde in der Zelle des Beschwerdeführers ein Brandalarm ausgelöst. Daraufhin begaben sich die anwesenden Mitarbeitenden zur Zelle 203 und stellten fest, dass es sich um einen Fehlalarm handelte (vgl. pag. 07 011; pag. 06 500 ff). Der Brandalarm wurde ausgelöst, weil der Beschwerdeführer (zusammen mit seinem Zellengenossen) in der Zelle eine Zigarette rauchte (pag. 06 352, Z. 68; pag. 06 302, Z. 60 ff.).