Es kann auch nicht gesagt werden, dass die Direktorin konkret damit hätte rechnen können oder müssen, dass der Beschwerdeführer nach dem Anlegen der Handschellen einen Brand in der Sicherheitszelle verursachen würde. Die Aktenlage deutet vielmehr darauf hin, dass die Anordnung der eigentlichen Disziplinarstrafe (Arrest in der Sicherheitszelle) die Ursache für sein späteres renitentes Verhalten darstellt. Gestützt auf die Akten und die Aussagen der Beteiligten ist diesbezüglich von folgenden Geschehnissen auszugehen: 7.2.2 Am Nachmittag des 19. Mai 2021 wurde in der Zelle des Beschwerdeführers ein Brandalarm ausgelöst.