Diesbezüglich scheint es sich vielmehr um nicht näher begründete Vermutungen der Rechtsbeiständin zu handeln. Den Akten sind keinerlei Hinweise zu entnehmen, wonach der Brand hätte verhindert werden können, wenn die Direktorin auf das Anlegen der Handschellen verzichtet oder einen Arzt beigezogen hätte. Es kann auch nicht gesagt werden, dass die Direktorin konkret damit hätte rechnen können oder müssen, dass der Beschwerdeführer nach dem Anlegen der Handschellen einen Brand in der Sicherheitszelle verursachen würde.