7.2.1 Soweit der Beschwerdeführer geltend machen will, dass das Tragen der Handschellen oder der fehlende Beizug eines Arztes ursächlich für das Verursachen des Brandes gewesen sind, kann ihm nicht gefolgt werden. Dem Beschwerdeführer gelingt es insbesondere nicht aufzuzeigen, inwiefern die Vorwürfe rund um das Tragen der Handschellen für den später verursachten Brand kausal sind. Diesbezüglich scheint es sich vielmehr um nicht näher begründete Vermutungen der Rechtsbeiständin zu handeln.