3. Der Einstellungsverfügung liegt der Vorfall im Regionalgefängnis N.________ vom 19. Mai 2021 zugrunde, bei welchem der Beschwerdeführer einen Brand in der Sicherheitszelle legte und sich dabei schwer verletzte. Da der Beschwerdeführer den Sachverhalt nicht bestreitet, kann vorab für den detaillierten Ablauf des Vorfalls auf die in der angefochtenen Verfügung wiedergegebene ausführliche Auswertung der Videoüberwachung verwiesen werden (Ziff. 2.1.1 der angefochtenen Verfügung). Auf die detaillierten Sachverhaltsabschnitte wird – wo nötig – in den entsprechenden Erwägungen zurückgekommen.