Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte Folgendes: I. Es sei die Beschwerde gutzuheissen. II. Die Verfügung vom 30. April 2024 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, wird aufgehoben und die Sache der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, damit diese das Beweisverfahren wieder aufnimmt und gegen die Verantwortlichen Anklage erhebt. III. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.