1. Mit Verfügung vom 30. April 2024 stellte die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das vom Strafkläger F.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen A.________ resp. Mitarbeitende des Regionalgefängnisses N.________ inkl. der Direktorin, der Kantonspolizei, der Feuerwehr und evtl. weitere beschuldigte Personen initiierte Verfahren wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung ein. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte Folgendes: