12 6. 6.1 Bei diesem Ausgang des Verfahrens werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2’000.00, der unterliegenden Beschwerdeführerin auferlegt (Art. 428 Abs. 1 StPO). 6.2 Die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwältin B.________ gilt auch im Beschwerdeverfahren. Deren Entschädigung wird grundsätzlich am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgelegt (Art. 135 Abs. 2 StPO).