respektlos behandelt worden sein soll, liegen nicht vor. Soweit in der Beschwerde gerügt wird, dass keine Zeugenbefragung stattgefunden habe, wird auf die zutreffenden Ausführungen der Staatsanwaltschaft in der Verfügung vom 14. Mai 2024 (S. 2) betreffend teilweise Ablehnung der Beweisanträge der Beschwerdeführerin verwiesen. Selbst wenn der Beschuldigte auch J.________ erzählt haben soll, dass er Lohnforderungen gegenüber Bauern habe, ändert dies nichts daran, dass die diesbezüglichen Angaben von der Beschwerdeführerin vorgängig der Darlehensgewährung hätten verifiziert werden müssen.