Diese gründen indes u.a. auch im Umstand, dass die auf den 15. Dezember 2022 angesetzten Einvernahmen kurzfristig abgesagt werden mussten, weil die Beschwerdeführerin notfallmässig operiert werden musste. Zudem erfolgte am 6. Juli 2023 eine Strafanzeige des Beschuldigten gegen den Bruder der Beschwerdeführerin wegen übler Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung, welche im Zusammenhang mit dem vorliegenden Sachverhalt stand und weiteren Ermittlungsaufwand generierte. Konkrete Anhaltspunkte, dass der Bruder der Beschwerdeführerin von der Staatsanwaltschaft mutwillig ignoriert resp. respektlos behandelt worden sein soll, liegen nicht vor.