9 weit die Beschwerdeführerin dafürhält, der Beschuldigte habe ihr zugesichert, dass sie sich keine Sorgen machen müsse, das Geld nicht mehr zurückzuerhalten, und dass er ihr in Aussicht gestellt habe, dieses zurückzuzahlen, wenn er das Geld von den Bauern erhalte – entweder seien diese einsichtig und würden ihm das Geld bezahlen oder sonst dann, wenn er den Prozess gewonnen habe (Z. 132, 136 f., 232 ff., 240 ff.