65 Jahre) deutet nicht auf eine besondere Beeinträchtigung hin. Ungeachtet dessen hat es die Beschwerdeführerin unterlassen, mit dem Beschuldigten einen schriftlichen Darlehensvertrag mit Bestimmungen hinsichtlich der Rückzahlung zu vereinbaren und vor dessen Unterzeichnung Abklärungen hinsichtlich der finanziellen Situation des Beschuldigten vorzunehmen. Die Abklärung des Ausmasses der finanziellen Lage des Beschuldigten wäre durch ein Einverlangen resp.