Die Abweichung zwischen dem von C.________ angegebenen Betrag in der Höhe von CHF 128'000.00 und seinem anerkannten Betrag in der Höhe von CHF 91'000.00 erklärte der Beschuldigte damit, dass C.________ ihm mehrmals Geld angeboten habe, das er nicht gebraucht und daher abgelehnt habe. Weiter machte der Beschuldigte geltend, C.________ habe von Anfang an die Nähe zu ihm gesucht. Sie habe beispielsweise beim Kaffeetrinken im Garten einmal ihr Bein über seinen Oberschenkel gelegt. Nach der letzten Zahlung von CHF 25’000.00 habe sie ihn zudem gefragt, ob er sich vorstellen könne, mit ihr Sex zu haben.