Es sei um rund CHF 77'000.00 gegangen, im Prozess habe er dann von den beiden CHF 20'000 plus Sozialleistungen erhalten. Er habe unentgeltliche Rechtspflege gehabt, habe aber am Anfang CHF 500.00 oder CHF 1'000.00 für seinen Anwalt bezahlen müssen. Der Beschuldigte stritt ab, behauptet zu haben, er brauche Geld für ein Auto. Er habe sich zwar im März 2021 ein Auto gekauft, dieses habe er aber nicht mit Geld von C.________ finanziert. 5 A.________ betonte, er habe C.________ nie wegen Geld gefragt, sie habe ihm ein Angebot gemacht, welches er angenommen habe.