Bezüglich der Zahlung vom 02.06.2020 über CHF 6’000.00 sowie der Zahlung vom 12.09.2020 über CHF 5’000.00 gab A.________ an, C.________ habe ihm diese Geldsummen aufgrund der Situation während der Pandemie und seinem daraus resultierenden Arbeitsausfall angeboten. Den Betrag von CHF 25’000.00, welcher ihm am 17.02.2021 ausbezahlt wurde, habe er für seinen Lebensunterhalt gebraucht. Es stimme, dass die zwei Bauern F.________ und G.________ ihm Geld geschuldet hätten. Er habe deshalb auch einen Anwalt beauftragt. Es sei um rund CHF 77'000.00 gegangen, im Prozess habe er dann von den beiden CHF 20'000 plus Sozialleistungen erhalten.