C.________ habe ihn, nachdem sie ihm 6 Tage zuvor CHF 20’000.00 ausbezahlt hatte, angerufen und habe ihm gesagt, dass er in nächster Zeit wohl Geld brauchen würde, was der Beschuldigte bestätigt habe. Daraufhin habe sie ihm angeboten, ihm CHF 10'000.00 zu geben, was der Beschuldigte angenommen habe. In der Folge habe er am 26.11.2019 CHF 10'000.00 von C.________ erhalten. Am 25.01.2020 habe er erneut CHF 25’000.00 von ihr erhalten. Das Geld habe er gebraucht um Schulden aus Betreibungen, seinen Lebensunterhalt sowie Rechnungen zu bezahlen. Bezüglich der Zahlung vom 02.06.2020 über CHF 6’000.00 sowie der Zahlung vom 12.09.2020 über CHF 5’000.00 gab A.___