Wofür der Beschuldigte das Geld aus der Zahlung vom 26.11.2019 über CHF 10’000.00 gebraucht habe, wisse sie nicht. Die CHF 25'000.00 aus der Zahlung vom 24.01.2020 habe er gebraucht, um Zahlungen zu machen. Darum sei es immer gegangen. Manchmal habe er nicht gesagt, wofür er das Geld brauche. Meist sei es jedoch um die Anwaltskosten, Lebenserhaltungskosten, Autoreparaturen und Steuern gegangen. Als die Privatklägerin sich keine weiteren Zahlungen habe leisten können, habe sie dem Beschuldigten einmal «nur» CHF 1'000.00 ausbezahlt, woraufhin sie ein schlechtes Gewissen gehabt habe. Kurz darauf wurde am 17.02.2021 dennoch eine Zahlung über CHF 25'000.00 an den Beschuldigten getätigt.