__ wie folgt: Die erste Zahlung vom 20.11.2019 in der Höhe von CHF 20’000.00 sei ihr Vorschlag gewesen, um ihm eine Starthilfe zu geben. Er habe das Geld allgemein gebraucht, um wieder auf die Beine zu kommen. Es sei abgemacht worden, dass er das Geld zurückzahle, wenn er das Geld von den Bauern erhalte. Es sei auch diskutiert worden, ob es andere Personen oder Behörden gäbe, welche ihm helfen könnten. Er habe jedoch überall abgeblockt und Gründe angegeben, weshalb dies nicht möglich sei. Danach habe A.________ ihr monatlich gesagt, wieviel Geld er benötige. Wofür der Beschuldigte das Geld aus der Zahlung vom 26.11.2019 über CHF 10’000.00 gebraucht habe, wisse sie nicht.