Es seien immer und immer wieder Autoreparaturen, Zahnarztkosten, Steuern und auch Anwaltskosten hinzugekommen. Er habe gesagt, dass der Anwalt nicht für ihn arbeite, wenn er diesen nicht bezahle. Dies habe die Privatklägerin unter Druck gesetzt. Er habe ihr gesagt, wenn das mit dem Anwalt nicht klappe, dann könne er ihr ja auch das Geld nicht zurückgeben. Weiter habe er gesagt, dass er sein Auto zum Arbeiten brauche, was sie ebenfalls unter Druck gesetzt habe. Zu den einzelnen Beträgen äusserte sich C.________ wie folgt: Die erste Zahlung vom 20.11.2019 in der Höhe von CHF 20’000.00 sei ihr Vorschlag gewesen, um ihm eine Starthilfe zu geben.