Der Beschuldigte habe immer wieder neue Sachverhalte als Gründe für seine Geldanfragen präsentiert. Es sei davon auszugehen, dass viele der vorgebrachten Tatsachen unrichtig seien und der Beschuldigte diese in arglistiger Weise vorgespiegelt habe, damit er bei ihr ein Darlehen aufnehmen und sich unrechtmässig und in betrügerischer Absicht bereichern könne. Der Beschuldigte habe keinen Rückzahlungswillen aufgewiesen und infolge fehlender bestehender oder zukünftiger Einnahmequellen sowie nicht bestehendem Vermögen keine Möglichkeit gehabt, die erhaltenen Gelder zurückzubezahlen.