3. 3.1 Mit Eingabe vom 6. Mai 2022 reichte die Beschwerdeführerin, dazumal vertreten durch Rechtsanwalt E.________, gegen den Beschuldigten Strafanzeige wegen Betrugs ein. Sie schilderte zusammengefasst, sie habe ihrem ehemaligen Gärtner (Beschuldigter) ein Darlehen in der Höhe von total CHF 128'000.00 gewährt. Weder Dauer, Endzeitpunkt noch Beendigungsmodalitäten des Darlehens seien vereinbart worden. In der Zeit vom 20. November 2019 bis 18. November 2020 habe sie dem Beschuldigten Beträge in der Höhe von insgesamt CHF 103'000.00 in bar übergeben. Am 17. Februar 2021 habe sie ihm nochmals per Banküberweisung CHF 25'000.00 überwiesen.