3. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vom 30. Dezember 2023 wurde die Beschwerdeführerin wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung sowie Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz schuldig erklärt und mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 30.00 bestraft. Das Regionalgericht Bern-Mittelland verfügte am 8. April 2024, dass die Einsprache der Beschwerdeführerin gegen diesen Strafbefehl verspätet eingereicht worden sei, und trat darauf nicht ein. Diese Verfügung ist rechtskräftig. In der Folge wies die Staatsanwaltschaft das Wiederherstellungsgesuch ab.