Anders als er meint, lässt sich dem Verhandlungsprotokoll kein Hinweis entnehmen, wonach die Gerichtspräsidentin parteiisch gewesen wäre. Das Gegenteil ist der Fall, wies sie doch auch den Privatkläger darauf hin, dass für alle Parteien dieselben Regeln gälten und er die Einvernahme des Beschwerdeführers nicht mit Kommentaren unterbrechen dürfe (Akten PEN 21 341 pag. 481 Z. 24 ff.; ferner pag. 485 Z. 25 f., wonach die Gerichtspräsidentin den Privatkläger aufforderte, sein Mobiltelefon auf lautlos zu stellen).