Er gab an, nicht zu verstehen, was das Problem der Gerichtspräsidentin mit ihm sei. Die Gerichtspräsidentin antwortete, das Problem sei, dass er sich nicht an die Regeln des Verhandlungsablaufs und des Gerichtssaals halte, wonach er nur sprechen dürfe, wenn er dazu aufgefordert werde. Der Beschuldigte kommentierte später trotzdem wieder die Aussagen der Zeugin und begann, sie verbal zu bedrängen. Er wurde das dritte Mal ermahnt. Der Beschuldigte wurde danach wieder lauter und wollte diskutieren.