Er könne dann Sprechen, wenn er das Wort erhalte, sonst nicht.) aufmerksam machte und zum Schweigen aufforderte. Der Beschuldigte reagierte darauf erneut laut und hitzig sowie leicht aggressiv bzw. sprach in diesem Ton weiter. Die Gerichtspräsidentin verwarnte den Beschuldigten zum ersten Mal und setzte ihn in Kenntnis, dass bei der dritten Verwarnung eine Ordnungsbusse ausgesprochen wer-