Das Regionalgericht begründet die dem Beschwerdeführer auferlegte Ordnungsbusse wie folgt: 2. Anlässlich der Fortsetzungsverhandlung vom 03.04.2023 kommentierte der Beschuldigte von Beginn an immer wieder die Ausführungen der Gerichtpräsidentin und wollte mit ihr diskutieren. Der Beschuldigte kommentierte auch nahtlos weiter, obwohl ihn die Gerichtspräsidentin unterbrach, auf die Regeln im Gerichtssaal (Die Gerichtspräsidentin leite das Verfahren. Er könne dann Sprechen, wenn er das Wort erhalte, sonst nicht.) aufmerksam machte und zum Schweigen aufforderte.