Das Regionalgericht leitete diese am 14. Mai 2024 zusammen mit den amtlichen Akten zur weiteren Folgegebung an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. Mit Verfügung vom 21. Mai 2024 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdefahren und gab der Generalstaatsanwaltschaft und dem Regionalgericht Gelegenheit zur Stellungnahme.