Mit Verfügung vom 30. April 2024 erging die entsprechende schriftliche Verfügung, wogegen der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit an das Regionalgericht gerichteter Eingabe vom 6. Mai 2024 Beschwerde erhob. Das Regionalgericht leitete diese am 14. Mai 2024 zusammen mit den amtlichen Akten zur weiteren Folgegebung an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter.