5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Eingabe des Beschuldigten vom 29. Mai 2024 wird nicht zu den Akten erkannt und diesem retourniert. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’000.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 4. Es werden keine Entschädigungen gesprochen.