(Galerie), Auktionshaus mit Sitz in Bern, dass, gemäss Schreiben und Anfrage Fürsprecher A.________, Bern, vom 20. Februar 2004, ab den Jahren 1983 bis 1991/92, keine Pendenzen bezüglich nicht abgerechneten/nicht verkauften/nicht abgeholten Rotouren hängig sind. Die Parteien sind aus den ob genannten Geschäftsjahren per Saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt und es bestehen wechselseitig keine Forderungen/Gegenforderungen und Ansprüche aus den Geschäfts- und Abrechnungsjahren bis und mit 1991/92.»