2 Die von E.________ sel. handschriftlich mit Datum 23. Februar 2004 versehene und von ihm unterzeichnete Bestätigung «betreffend angebliche Pendenzen D.________ (Galerie), mit Sitz in Bern/Herrn E.________» lautet wie folgt: «Der Unterzeichnete bestätigt zuhanden D.________ (Galerie), Auktionshaus mit Sitz in Bern, dass, gemäss Schreiben und Anfrage Fürsprecher A.________, Bern, vom 20. Februar 2004, ab den Jahren 1983 bis 1991/92, keine Pendenzen bezüglich nicht abgerechneten/nicht verkauften/nicht abgeholten Rotouren hängig sind.