3. Wie der angefochtenen Verfügung entnommen werden kann, wirft die Beschwerdeführerin dem Beschuldigten vor, im Zusammenhang mit in den 1980er Jahren von ihrem Ehemann C.________ sel. erfolgten Einlieferungen von Kunstgegenständen bei der D.________ (Galerie) in Bern eine unwahre Bestätigung ausgestellt zu haben, welche er am 23. Februar 2004 durch E.________ sel. habe unterzeichnen lassen und am 23. September 2019 bei der Zivilabteilung des Regionalgerichts Bern- Mittelland als Beweismittel eingereicht habe.