4.6 Zu prüfen bleibt, ob und inwiefern sich die Ausgangslage seither verändert hat. Im mittlerweile vorliegenden psychiatrischen Gutachten vom 27. November 2023 konnte beim Beschwerdeführer keine krankheitswertige psychische Störung mit ausreichender Sicherheit diagnostiziert werden. Vermutet wurde eine Persönlichkeitsakzentuierung mit emotional instabilen Anteilen (ICD-10: Z73), was in den Bereich der «normal psychologischen» Persönlichkeit falle. Die Kontrolle der Emotionsregulation und der Impulse sei in einem noch nicht als pathologisch zu wertenden Ausmass reduziert.