__ brachte er am Mittwoch, den 18. Oktober 2023, zurück, da sie am Donnerstag in den Kindergarten musste, während er mit G.________ nochmals wegfuhr, um Pilze zu sammeln (Akten ARR 23 473, pag. 16 Z. 116-118 und pag. 41 Z. 83-88). Schliesslich ist mit der Verteidigung festzustellen, dass der Beschwerdeführer wiederholt erklärt hat, dass er die zwischenzeitlich sichergestellten Waffen nicht (sofort) zurückhaben müsse (Akten ARR 23 473,