4.5 Mit Blick auf den Gesamtkontext der Aussagen ergeben sich insgesamt keine offensichtlichen Hinweise auf die Unwahrheit der Aussagen von D.________. Es wird die Aufgabe des Sachgerichts sein, eine abschliessende Würdigung vorzunehmen. Berichte von Dritten oder Aussagen in einer Fernsehsendung vermögen das Vorliegen von Ausführungsgefahr nicht zu entkräften, zumal es in der Tat gerichtsnoto-