Es scheint zudem durchaus plausibel, dass die von ihr geschilderte Todesdrohung gerade aufgrund der jüngsten Ereignisse wieder sehr präsent geworden war. So ist aufgrund ihrer Aussagen davon auszugehen, dass D.________ erst durch die psychologische Hilfe und unter Inanspruchnahme der Polizei in der Lage war, den Beschwerdeführer zu verlassen (vgl. auch ihre Einvernahme vom 20. Dezember 2023, Z. 307 ff. sowie 379 ff.: «Es gab auch noch einen höheren Polizisten, er war einer der ersten, ich glaube im August habe ich mich ihm anvertraut, weil die Situation aussichtslos und immer gefährlicher wurde.