Ihre Aussagen enthalten auch originelle Details, welche die Vorwürfe als erlebnisbasiert erscheinen lassen (Einvernahme D.________ vom 20. Oktober 2023, Z. 180 ff., sowie vom 20. Dezember 2023, Z. 188 f., 197 f.; Einvernahme E.________ vom 22. Oktober 2023 Z. 178). Es gibt weder Hinweise auf Absprachen noch konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der allgemeinen Glaubwürdigkeit der beiden Frauen. Vielmehr scheinen ihre Aussagen glaubhaft und ergeben ein sich ergänzendes und übereinstimmendes Bild.