Diese stellte daraufhin Strafantrag wegen Drohung, sexueller Belästigung, Beschimpfung und Tätlichkeiten (Akten ARR 23 473, 113-114) und das Verfahren gegen den Beschwerdeführer wurde auf diese Vorwürfe ausgedehnt. Zudem wurde die Untersuchung gegen den Beschwerdeführer aufgrund der Aussagen von D.________ vom 20. Dezember 2023 auf den Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern zum Nachteil von F.________ ausgedehnt.