Sie sei durch den Beschwerdeführer mit den Worten «wenn du mich verlässt mit den Kindern, werde ich dich, die Kinder und mich erschiessen» mit dem Tod bedroht worden (Akten ARR 23 473, pag. 117). Daraufhin wurde der Beschwerdeführer noch an gleichen Tag um 15:39 Uhr am gemeinsamem Domizil vorläufig festgenommen (Akten ARR 23 473, pag. 7-9). Zudem wurde am Domizil eine Hausdurchsuchung durchgeführt, wobei diverse Schusswaffen, Sprengsätze und menschliche Schädel/Schädelteile sichergestellt wurden (Akten ARR 23 473, pag. 76-94 und 117).