4. 4.1 Betreffend Sachverhalt kann vorab auf die Ausführungen im Beschluss der Beschwerdekammer BK 23 442 vom 14. November 2023 verwiesen werden (vgl. E. 4): Am 20. Oktober 2023 meldete sich D.________ um 12:53 Uhr an der Loge der Polizeiwache Biel und gab an, dass der Beschwerdeführer psychische Probleme habe und gegenüber einem seiner Kinder gewalttätig geworden sei. Weiter habe er diverse teilweise geladene Waffen im gemeinsamen Domizil. Sie sei durch den Beschwerdeführer mit den Worten «wenn du mich verlässt mit den Kindern, werde ich dich, die Kinder und mich erschiessen» mit dem Tod bedroht worden (Akten ARR 23 473, pag.