Gegen das verlängerte Rayonverbot gegenüber seinen beiden Töchtern reichte der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Fürsprecherin B.________, am 15. Mai 2023 Beschwerde ein und beantragte, der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts sei in dieser Hinsicht aufzuheben; die erstinstanzlichen Kosten seien dem Kanton Bern zur Hälfte und