Die Ersatzmassnahme der Auflage, sich einer ärztlichen Behandlung zu unterziehen, wurde von der Staatsanwaltschaft nach Eingang des psychiatrischen Gutachtens vom 27. November 2023 mit Schreiben vom 1. Dezember 2023 per sofort aufgehoben, während die Ersatzmassnahme des Rayonverbots mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vor-instanz) vom 23. Januar 2024 um weitere drei Monate verlängert wurde. Zudem wurde die Untersuchung gegen den Beschwerdeführer aufgrund der Aussagen von D.________ vom 20. Dezember 2023 auf den Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern ausgedehnt.