Dem Beschwerdeführer wurde verboten, sich D.________, F.________ und G.________ weniger als 200 Meter zu nähern (Rayonverbot). Der Beschwerdeführer wurde verpflichtet, innert zwei Tagen nach Entlassung aus der Haft einen Psychiater zu kontaktieren und innert Wochenfrist mit einer Therapie zu beginnen. Die Kontaktaufnahme sowie der Beginn der Therapie waren der Staatsanwaltschaft unverzüglich zu dokumentieren.