_ vom 30. November 2020 erlassen worden (vgl. Polizeirapport vom 28. April 2023). Darin wird, wie oben erwähnt, die Situation der Winterparklätze geregelt. Es ist nachvollziehbar, dass die Gemeinde ihre Ressourcen einteilen muss und sich nicht nur mit der Parksituation F.________ beschäftigen kann. Selbst wenn eine Pflicht zur Ausübung von Zwang seitens der Gemeinde bestehen würde, so würde das Unterlassen dieses Zwangs den Tatbestand des Amtsmissbrauchs gemäss Art. 312 StGB nicht erfüllen. […]. Eine wie von E.________ geltend gemachte Parkordnung der Gemeinde, die kontrolliert werden müsste, besteht überdies auch nicht.