Nrn. 1316 und 4396. Inwiefern es sich bei den zum Parkieren genutzten Bereichen beim Stall Nr. 20d, beim Schopf Nr. 24 und bei der Einfahrt vor dem Haus J.________(Adresse) entgegen den Erwägungen der Vorinstanz um Winterparkplätze im Sinne der baupolizeilichen Anordnung im Entscheid der Baupolizeibehörde D.________ vom 30. November 2020 handeln soll, wird vom Beschwerdeführer le-