___ so rasch als möglich ein umfassendes, schriftliches Parkplatzkonzept für den Betrieb der Winterparkplätze in der Wintersaison 2020/2021 einzureichen (Ziffer C/2/d). Darüber hinaus wurde angeordnet, dass bis zur Eingabe des umfassenden, schriftlichen Parkplatzkonzepts für die Winterparkplätze auf den Grundstücken D.________-Gbbl. Nrn. 1316 und 4396 ein generelles Benützungsverbot gilt (Ziffer C/3).