_ vom 30. November 2020 ist unter Ziffer C/2/d zu entnehmen, dass B.________ dazu aufgefordert wird, bei der Baupolizeibehörde D.________ so rasch als möglich ein umfassendes, schriftliches Parkplatzkonzept für den Betrieb der Winterparkplätze in der Wintersaison 2020/2021 einzureichen. Ziffer C/3 ist zu entnehmen, dass bis zur Eingabe, des umfassenden, schriftlichen Parkplatzkonzepts für die Winterparkplätze auf den Grundstücken D.________/1316 und 4396 ein generelles Benützungsverbot gelte. Mit E-Mail der Kantonspolizei Bern vom 25. Januar 2023 wurde die Gemeinde D.________ aufgefordert zur Strafanzeige von E.________ Stellung zu nehmen.